Was wir wollen, überfordert weder die Beschäftigten noch die Unternehmen. Und wir nehmen sowohl Staat als auch Arbeitgeber mit in die Verantwortung für eine gute gesetzliche Rente. Denn wir brauchen Solidarität: Solidarität zwischen den Stärkeren und den Schwächeren in unserer Gesellschaft und Solidarität zwischen den Generationen.
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Zu einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung gehört:
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – also Dinge, die für den gesamten Staat und nicht allein die Rentenversicherten wichtig sind – müssen aus Steuermitteln bezahlt werden, so dass sich beispielsweise auch Konzerne, Selbständige und Abgeordnete daran beteiligen. Die Steuermittel decken momentan nicht die Ausgaben für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Die Steuermittel müssen endlich diese Ausgaben decken, das wäre gerecht und würde die Rentenkasse enorm entlasten.
Beispiel „Mütterrente“: Sie ist absolut legitim. Doch bisher zahlen allein die Rentenversicherten die jährlich dafür notwendigen sieben Milliarden Euro. Ähnliches gilt für den demografischen Wandel und die anstehende Ost-West-Angleichung der Renten: Sie sind in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft und müssen deshalb von allen getragen werden – gehen bisher jedoch weitgehend zu Lasten der Rentenversicherten.
Langfristig will der DGB die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln. Unmittelbar handeln müssen wir bei den Selbständigen, die nicht obligatorisch abgesichert sind. Das würde nicht nur den Kreis der Versichertengemeinschaft vergrößern und stabilisieren, sondern vielen Menschen eine Altersversorgung garantieren, die bisher über kein System abgesichert sind.
All das muss begleitet werden von der Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Sozialpolitik der vergangenen Jahrzehnte zielte stets darauf ab, die Arbeitgeber zu entlasten. Folge: Die Beschäftigten zahlen unnötig hohe Beiträge und/oder erhalten abgesenkte Leistungen.
Eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung würde die Arbeitnehmerinnen und -nehmer bei den Beiträgen insgesamt erheblich entlasten. In einem weiteren Schritt muss für die Kranken- und Pflegeversicherung eine Bürgerversicherung eingeführt werden, um die Kosten im Gesundheitswesen gerecht zu verteilen und die Beschäftigten nicht einseitig zu belasten.
Das alles ist machbar – und zwar so, dass vor allem zukünftige Generationen von einem Kurswechsel profitieren.
DGB-Stellungnahme zum "Rentenpaket I" - Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz): "Der Gesetzentwurf ist in seinen Grundzügen und in wesentlichen Teilen zu begrüßen. In einigen Details und insbesondere bei der Finanzierung muss jedoch nachgebessert werden."