Flyer "Rente mit Zukunft"
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine acht Mitgliedsgewerkschaften wollen den Sinkflug der gesetzlichen Rente stoppen. Mit unserer Kampagne "Rente muss reichen" haben wir erreicht, dass die Politik sich bewegt. Wir haben erreicht, dass die Frage einer guten Alterssicherung wieder politisch diskutiert wird. Die neue Bundesregierung ist die ersten Schritte gegangen. In unserer Broschüre "Rente mit Zukunft" zeigen wir, wie es jetzt weitergehen muss.
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DGB/Bowie15/123RF.com
Rentnerinnen und Rentner, aber auch Pensionär*innen, sind bisher unzureichend bei den Entlastungen berücksichtigt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Von angemessenen Rentenerhöhungen bis zu zielführenden Entlastungsmaßnahmen.
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Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Mindestrücklage in der Rentenversicherung auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Der DGB fordert schon lange, die Rücklage auf 0,4 anzuheben. Die Rentenversicherung muss die Renten jederzeit aus eigenen Mitteln zahlen können. Die Bundesregierung muss die Mindestrücklage jetzt anheben – zumindest den Kompromissvorschlag der Rentenkommission tragen alle mit.
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Die rentenpolitischen Forderungen des DGB wurden auf dem 22. Ordentlichen Bundeskongress bekräftigt und ausgebaut. Ziel des DGB bleibt, das deutsche Alterssicherungssystem wieder stark und zukunftsgerecht aufzustellen. Dazu muss die gesetzliche Rente gestärkt werden. Nur so kann verlässlich, solidarisch und finanzierbar eine auskömmliche Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erreicht werden.
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenanpassung 2022 und der Verbesserung bei Erwerbsminderungsrenten sieht zwei zentrale Reformvorhaben vor. So sollen Erwerbsminderungsrenten für alle, die nach 2000 und vor 2019 erstmalig eine Rente erhalten haben, erhöht werden. Auch bei den jährlichen Rentenanpassungen sind zahlreiche Neuregelungen vorgesehen. Wer von den Plänen profitiert, welche Fehler nun korrigiert werden und warum die Wiedereinführung des Nachholfaktors ein Fehler ist.
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DGB via Canva.com
Die kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialversicherungsschutz war einst als Sonderregelung für Ferienjobs gedacht. Inzwischen arbeiten jährlich hunderttausende Menschen, vor allem aus dem europäischen Ausland, in Deutschland bis zu 70 Tage im Jahr ohne soziale Absicherung. Für viele ist saisonale Beschäftigung, zum Beispiel in der Landwirtschaft, die einzige Einkommensquelle. Sie sind nur unzureichend vor Krankheitsrisiken geschützt und haben trotz harter Arbeit keine Rentenansprüche – auch in der jetzt beginnenden Erntesaison.
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Das Bundesarbeitsministerium hat heute einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ vorgelegt. Auch wenn mit dem Gesetz endlich deutliche Verbesserungen für erwerbsgeminderte Rentenbezieher*innen kommen, bleibt es eine grundfalsche Entscheidung, den Nachholfaktor in der Rente wieder einzuführen.
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