Ab 33 Beitragsjahren aus Arbeit, Erziehung oder Pflege, bis zu 12,24 Entgeltpunkte mehr, Einkommensprüfung inklusive; dazu neue Freibeträge unter anderem beim Wohngeld oder der Grundsicherung. Denn: Die Große Koalition hat fertig mit Streit. Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 kommen.
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Die Grundrente kommt, jetzt wirklich. Nach langem Hin und Her haben sich Union und SPD geeinigt. Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen gesetzlichen Renten sollen profitieren, wenn die Grundrente mit Stichtag 1. Januar 2021 eingeführt wird. Nach monatelangem Gezänk in der Großen Koalition erzielten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vergangene Woche einen Kompromiss und legten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Danach sollen die Grundrente sowohl Neurentner/innen als auch diejenigen, die schon in Rente sind, bekommen. Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre. Dazu zählen alle Zeiten mit Pflichtbeiträgen (außer Arbeitslosengeld/-hilfe oder ALG II) sowie Zeiten der Kindererziehung und Pflegezeiten. Die volle Grundrente gibt es wenn so mindestens 35 Jahre zusammen kommen.
Die einzelnen Monate werden aber nur aufgewertet, wenn das Einkommen in dem Monat wenigstens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens betrug, was im Monat 0,025 bzw. im Jahr 0,3 Entgeltpunkten entspricht. Die Grundrente entspricht dann nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) einem Zuschlag von maximal 0,35 Rentenpunkten pro Jahr für bis zu 35 Jahre, womit der Zuschlag bis zu 12,25 Entgeltpunkte betragen kann. Die Rente mit dem Zuschlag zusammen entspricht in diesen Zeiten dann bis zu 80 Prozent des Durchschnittseinkommens. Anspruchsberechtigte, die 33 bis 35 Jahre haben, bekommen den Zuschlag ansteigend gestaffelt.
Die Grundrente sollen nur Versicherte mit insgesamt geringen Einkommen erhalten. Dafür soll eine automatische Einkommensprüfung über die Finanzämtern erfolgen. Der Einkommensfreibetrag beträgt für Alleinstehende monatlich 1250 Euro und 1950 Euro für Paare. Grundlage ist das vom Finanzamt festgestellte ‚zu versteuernde Einkommen‘ (also deutlich weniger als die Bruttorente) zzgl. des Rentenfreibetrags und von Kapitaleinkommen aber ohne die Grundrente (ggf. auch des Ehepartners). Liegt das Einkommen darüber, wird der überschießende Teil zu 60 Prozent von der Grundrente abgezogen. Übersteigt bei Alleinstehenden das Einkommen 1600 Euro, wird der darüber liegende Betrag voll angerechnet; bei Paaren gilt dies bei über 2300 Euro Einkommen. Der Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörde soll „weitgehend automatisiert“ durchgeführt werden, schreibt das BMAS.
Überdies werden mit der Grundrente neue Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung eingeführt.
Hubertus Heil sprach nach der Einigung von einem „sozialpolitischen Meilenstein“.
Doch nachdem sie den Kompromiss bekanntgegeben hatten, sahen sich Spahn und Heil neuen Angriffen ausgesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) bekräftigte ihre Kritik, dass der Einführungstermin sehr ehrgeizig sei und insbesondere die Einkommensanrechnung zu einem großen Arbeitsaufwand führen wird. Die Grundrente mit Beginn des Jahres 2021 einzuführen ist aus ihrer Sicht nur unter größten Anstrengungen möglich – wenn überhaupt. Insbesondere sei unklar, ob die technischen Mittel für die Einkommensprüfung rechtzeitig fertig sind. Auch wenn das nicht klappt müssten hunderte neue Stellen bei der Rentenversicherung geschaffen werden, um den Verwaltungsaufwand zu stemmen – ein Großteil allerdings nur für das Einführungsjahr, da auch der Bestand einbezogen werden soll. Die DRV bat in einem Brief an Heil um eine „verwaltungspraktikable Ausgestaltung der geplanten Grundrente“.
Erneute Kritik aus der Union konterte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die CDU/CSU hätte auf die Einkommensprüfung bestanden und sei damit auch verantwortlich für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand, den sie nicht müde werde zu kritisieren sagte sie. „Bürokratie ist kein Argument gegen die Grundrente, sondern höchstens gegen die Einkommensprüfung“, so Buntenbach.
Der nun erzielte Kompromiss sei gleichzeitig ein Grund zur Freude und zu bedauern. Bedauerlich sei es, „dass auf Betreiben der CDU/CSU das Verfahren zur Berechnung der Grundrente mittlerweile höchst kompliziert ist und viel weniger Menschen als noch im ursprünglichen Entwurf vorgesehen profitieren werden“, so Buntenbach. Dennoch sei der Kompromiss „akzeptabel“, hieß es in der Mitteilung des DGB.
Die Grundrente hilft und bringt ein Stückchen mehr soziale Gerechtigkeit. Doch sie ändert nichts am zugrunde liegenden Problem: Der Grund für niedrige Renten sind zu niedrige Löhne und Gehälter. „Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor in Westeuropa. Diesen Sumpf muss man endlich trockenlegen“, sagte Buntenbach.
DGB-Stellungnahme zum "Rentenpaket I" - Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz): "Der Gesetzentwurf ist in seinen Grundzügen und in wesentlichen Teilen zu begrüßen. In einigen Details und insbesondere bei der Finanzierung muss jedoch nachgebessert werden."