Auf dem Sozialpolitischen Kolloquium am 11. März diskutieren Vertreter und Vertreterinnen aus Sozialverbänden und Wissenschaft über den neuen Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Grundrente. Klar wurde: Altersarmut ist in Deutschland ein wachsendes Problem – trotz oder gerade weil das Rentensystem zu einer Reform-Dauerbaustelle geworden ist.
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Eine Grundrente für langjährige Beitragszahler und Beitragszahlerinnen zehn Prozent oberhalb des Sozialhilfesatzes – nach jahrelangen Diskussionen und zahllosen Gesetzesentwürfen, die wieder in Schubladen verschwanden, hat das Bundesarbeitsministerium unter Hubertus Heil einen Vorschlag vorgelegt. Aber kaum veröffentlicht er auf Kritik. Von einer „Rentenpolitik mit der Gießkanne“ ist die Rede, von Fehlanreizen und Ungerechtigkeit. Dabei ist die öffentliche Debatte nicht immer von Sachkenntnis getrübt. „Derjenige, der eine kleine Rente hat, aber einen Ehegatten mit einer hohen Pension oder fünf Millionen Euro geerbt, der braucht keine zusätzliche Leistung“, argumentierte beispielsweise FDP-Chef Christian Lindner – weit entfernt von der Lebenswirklichkeit der Millionen Rentner, die von Armut betroffen sind.
Der DGB Bundesvorstand hatte am 11. März Expertinnen und Experten nach Berlin eingeladen, um Grundlagen für eine informierte und sachgerechte Diskussion zu legen. Annelie Buntenbach vom DGB-Bundesvorstand verwies auf die lange Vorgeschichte. Die damalige Bundesregierung aus CDU und FDP hatte bereits 2009 eine Rentenreform verabredet, um Beitragszahler mit geringen Anwartschaften aus der Grundsicherung im Alter zu holen und konnte sich schließlich doch nicht über die Ausgestaltung einigen. Die nächste Bundesregierung verfolgte das gleiche Ziel, aber auch daraus wurde nichts. „Es wäre blamabel, wenn die Grundrente dasselbe Schicksal erleiden würde“, so Annelie Buntenbach.
Dass das Problem Altersarmut weiter wächst, betonte Joachim Rock vom Paritätischen Bundesverband (siehe Interview). Sein Verband schätzt die Zahl der alten Menschen mit Armutsrisiko auf 3,5 Millionen. Und die Zahl der Menschen, die wegen ihrer niedrigen Renten-Anwartschaften auf die Grundsicherung angewiesen sind, steigt weiter. Heute betrifft dies gut eine halbe Million Rentnerinnen und Rentner, laut einer Prognose der Rentenversicherung wird sich diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf 800 000 erhöhen.
Frauen leiden überdurchschnittlich häufig unter Altersarmut, auch weil sie aufgrund tradierter Geschlechterrollen weniger am Erwerbsleben teilnahmen und daher geringere Rentenansprüche erwarben. Hinzu kommt, dass sie immer hoch weit häufiger als Männer niedrige Löhne verdienen. Fakten und Zahlen dazu berichtete Christin Czaplicki von der Forschungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Studie „Lebensläufe und Altersvorsorge“ umfasste Befragungen und Daten der Rentenversicherten und liefert so ein aussagekräftiges Bild für die Jahrgänge 1957 bis 1976. Das Modell „männlicher Familienernährer und Hausfrau“ scheint demnach auf dem Rückzug zu sein, jüngere Frauen nehmen auch in Westdeutschland länger am Erwerbsleben teil und erwerben dadurch höhere Rentenansprüche. Jüngere Männer und Frauen nutzen deutlich häufiger eine zusätzliche private Altersvorsoge. Dennoch ist die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor das wichtigste Alterssicherungssystem.
Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren und Altersarmut bekämpfen. Johannes Steffen vom Portal Sozialpolitik verwies auf Zielkonflikte, die allerdings bereits im ursprünglichen Text des Koalitionsvertrags angelegt seien. Für eine wirksame Armutsbekämpfung müssten die Regelsätze der Sozialhilfe steigen. Bi dem Heil'Schen Vorschlag gehe es aber vorrangig um die Anerkennung der langjährigen Beitragszahlung – ohne Bedürftigkeitsprüfung. Diese taucht überdies im Sozialgesetzbuch VI, in dem das Rentenrecht niedergelegt ist, überhaupt nicht auf.
In der lebhaften Debatte wurde klar, dass die geplante Grundrente nur ein Instrument zur Bekämpfung der Altersarmut sein kann. „Die Rentenversicherung kann die negativen Folgen des Niedriglohnsektors nicht ausgleichen“, sagte Joachim Rock. Wie viele etwas von der geplanten Grundrente haben werden, wird auch davon abhängen, ob neben Erziehungs- und Pflegezeiten auch Schulbildung und Arbeitslosigkeit anerkannt werden. „Langfristig muss das Rentenniveau stabilisiert und im weiteren Schritt angehoben werden“, forderte Annelie Buntenbach. Den Gesetzesentwurf zur Grundrente will das Bundesarbeitsministerium im Mai vorlegen.
DGB-Stellungnahme zum "Rentenpaket I" - Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz): "Der Gesetzentwurf ist in seinen Grundzügen und in wesentlichen Teilen zu begrüßen. In einigen Details und insbesondere bei der Finanzierung muss jedoch nachgebessert werden."