Länger arbeiten, mehr einzahlen, weniger bekommen. Der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan kritisiert den Rentenpakt der Bundesregierung. Doch seine Vorschläge belasten einseitig die Beschäftigten. Besonders Junge wären in Zukunft die Leidtragenden.
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Millionen Beschäftigte müssen die Sicherheit wiederbekommen, nach einem langen Arbeitsleben von ihrer erarbeiteten Rente gut leben zu können, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Der Bundestag hat am 8. November 2018 den Rentenpakt verabschiedet. Die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung verstummt deshalb selbstverständlich nicht. Es geht um die Höhe des Renteneintrittsalters und des Rentenniveaus sowie die Höhe der Rentenbeiträge und die Frage wie viel Rente aus Steuermitteln finanziert wird. Die Debatte wird scharf geführt, teilweise kommen extrem abweichende Meinungen zum Tragen. Zum einen liegt das daran, dass vielen das Rentenmodell der Großen Koalition nicht weit genug geht. Der DGB hat dazu eine umfassende Stellungnahme vorgelegt. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass manche Akteurinnen und Akteure auch Lobby- und Klientelpolitik betreiben
Beispielsweise hat der Ökonom Axel Börsch-Supan bei einer Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag eigene Vorschläge zur künftigen Gestaltung der gesetzlichen Rente vorgelegt – und letztlich eine Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus bei steigendem Renteneintrittsalter vorgeschlagen. Der Ökonom und international bekannte Experte für Alterssicherung begründete seinen Vorschlag auf Basis von Berechnungen des von ihm im Jahr 2001 mitgegründeten Munich Center for the Economics of Aging (MEA). Das Vorgängerinstitut war auf Initiative des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft initiiert, dessen Berater Börsch-Supan war.
Konkret schlägt er eine „einfache Haltelinie“ vor. Das Rentenniveau solle langfristig nicht unter 48 Prozent fallen. Um das zu erreichen, schlägt er vor, das Renteneintrittsalter solle nach Anhebung auf 67 Jahre im Jahr 2030 schrittweise weiter steigen; und zwar um jeweils zwei Jahre für einen Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung um drei Jahre. Was an Finanzierungslücke noch übrig ist, soll dann durch einen steigenden Beitragssatz und Bundeszuschüsse gedeckt werden. Damit der Satz nicht zu sehr steigt, soll die Mehrwertsteuer angehoben werden. „Intelligenter Mix“ aus zur Verfügung stehenden Maßnahmen nennt Börsch-Supan das.
Der neue Rentenpakt der Bundesregierung sieht dagegen eine „doppelte Haltelinie“ vor. Das Rentenniveau sinkt nicht unter 48 Prozent, der Beitrag steigt nicht über 20 Prozent. Beides gilt bis zum Jahr 2025.
Doch gerade nach dem Jahr 2025 wird die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stark ansteigen und die Zahl der BeitragszahlerInnen stark sinken. Das ist ein Fakt. Die Babyboomer, also die geburtenstarken Jahrgänge zwischen 1955 und 1965 gehen in den Ruhestand, auf sie folgen die geburtenschwachen Jahrgänge, die als „Pillenknick“ bezeichnet werden.
Kritisiert Axel Börsch-Supan das Rentenpaket also zu Recht, junge Generationen würden unter den Konsequenzen des Rentenpakets leiden und die Kosten schultern müssen? Nein. Denn was er als Lösung anbietet, ist reine Augenwischerei und letztlich ein Rechentrick. Bei genauem Blick zeigt sich: Der Experte will eine Rentensenkung und dazu noch eine Umverteilung von unten nach oben.
Markus Hofmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim Bundesvorstand erklärt die Kritik des DGB: „Wenn wir das Modell von Börsch-Supan und die geltende Gesetzeslage vor Inkrafttreten des neuen Rentenpakets vergleichen, zeigt sich die eigentliche Wirkung schnell“: Er behaupte, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten und dennoch die Beiträge weniger anzuheben als nach heute geltendem Recht, so Hofmann weiter. „Doch das ist ein Taschenspielertrick. Die 48 Prozent gelten nur rechnerisch, denn in seinem Modell sollen die Beschäftigten für die gleiche Rente einfach nur länger in die Rentenkasse einzahlen.“
Heute liegen der Standardrente von rund 1.440 Euro 45 Entgeltpunkte zu Grunde, was 45 Beitragsjahren entspricht. Börsch-Supan schlägt vor, die gleiche Rente erst mit 49,5 Entgeltpunkten zu zahlen. Und das bei einer Regelaltersgrenze von 69,5 Jahren. Die heute noch Jungen, die 2060 in Rente gehen, bekämen dann bei gleicher Beitragszeit und gleichem Rentenalter weniger ausgezahlt als nach geltendem Recht. Und um einen Anstieg der Beiträge zu mindern, schlägt er vor, zur Finanzierung die Mehrwertsteuer zu erhöhen. „Die Rente bleibt bei ihm also von den Löhnen abgekoppelt, und die Mehrwertsteuer bezahlen alle. Ärmere belastet sie aber stärker als Reichere“, kritisiert Hofmann. „Nach seinem Vorschlag müssten die Beschäftigten mehr in die private Altersvorsorge stecken, um im Alter abgesichert zu sein.“ Doch das können sich nicht alle leisten und noch weniger machen es. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung für die Alterssicherung von herausragender Bedeutung ist und bleibt. Axel Börsch-Supan ließ sich in den vergangenen Wochen in Medienberichten wiederholt zitieren, der Rentenpakt sei unbezahlbar und würde einseitig die Jüngeren belasten. Dabei würden die künftigen Generationen gerade durch seinen Vorschlag schlechter abschneiden.
Für DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach ist das eine „Rentenabsenkung auf Kosten der Beschäftigten“. „Das läuft nicht mit dem DGB, erst Recht nicht im Rahmen der Rentenkommission, der ich zusammen mit Herrn Börsch-Supan angehöre. Was dort in den nächsten anderthalb Jahren vor uns liegt, ist eine politische und gesellschaftliche Aufgabe“, so Buntenbach. Es dürfe nicht darum gehen Klientelpolitik für die private Versicherungswirtschaft zu betreiben, sondern müsse darum gehen, die gesetzliche Rente als Solidarmodell zu stärken und die Fehler der letzten zwei Jahrzehnte zu korrigieren. „Millionen Beschäftigte schaffen es schon jetzt nicht, bis zum Rentenalter durchzuhalten. Sie müssen die Sicherheit (wieder)bekommen, dass sie nach einem langen Arbeitsleben auch von ihrer erarbeiteten Rente gut leben können.“
jme
DGB-Stellungnahme zum "Rentenpaket I" - Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz): "Der Gesetzentwurf ist in seinen Grundzügen und in wesentlichen Teilen zu begrüßen. In einigen Details und insbesondere bei der Finanzierung muss jedoch nachgebessert werden."