Der DGB unterstützt den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Grundrente für Menschen einzuführen, die 35 Jahre oder länger zu einem niedrigen Einkommen gearbeitet haben. „Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, hat im Alter auch eine ordentliche Rente verdient und sollte nicht zum Sozialamt geschickt werden“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
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Die Union und SPD hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Diese sollte Pauschal zehn Prozent über der Grundsicherung liegen, aber die Bedürftigkeit sollte geprüft werden. Um eine Bedürftigkeit zu prüfen sollten Rentenversicherung und Sozialamt zusammenarbeiten.
Heils Vorschlag geht deutlich darüber hinaus. Wenn eine Person 35 und mehr Beitragsjahre erreicht hat, aber wegen eines dauerhaft niedrigen Einkommens nur eine niedrige Rente bekommen würde, wird die Rente erhöht – ohne vorherige Prüfung. „Hier auf die gesetzliche Rente zu setzen und den Menschen eine Bedürftigkeitsprüfung zu ersparen ist mehr als gerecht“, so Buntenbach.
So funktioniert die Grundrente
Zur Erklärung: Wer in einem Beitragsjahr entsprechend dem bundesweiten Bruttodurchschnittsverdienst (im Jahr 2019 ungefähr 3.250 Euro) Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer 80 Prozent vom Durchschnittseinkommen verdient hat, bekommt 0,8 Entgeltpunkte, bei 60 Prozent sind es 0,6 Rentenpunkte und so fort. Werden so nach mindestens 35 Beitragsjahren maximal 0,8 Entgeltpunkte durchschnittlich erreicht, greift die Grundrente. Die vorhandenen durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt, höchstens aber auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr und für 35 Jahre zusätzlich gutgeschrieben.
Von Union und Opposition erntete der Arbeits- und Sozialminister Kritik für seinen Vorschlag: Nicht finanzierbar sei das Konzept und ein Bruch des Koalitionsvertrages: CDU und CSU bestehen auf einer Bedürftigkeitsprüfung durch das Sozialamt.
Aureichende Rente nach langem Erwerbsleben
Das Konzept „sei ein wichtiger Beitrag, um am Ende eines langen Erwerbslebens eine ausreichende Rente zu erreichen und so Altersarmut zu vermeiden“, heißt es dagegen von Seiten des DGB. Klug und zielführend sei zudem, dass die neue Grundrente durch weitere Komponenten flankiert werden soll. Das ist zum einen die regelmäßige Anpassung der Miet- und Einkommensgrenzen zum Wohngeld. So soll verhindert werden, dass Rentnerinnen und Rentner im Zuge der jährlichen Rentenanpassungen ihren Wohngeldanspruch verlieren. Zusätzlich soll ein pauschaler Freibetrag zum Wohngeld eingeführt werden, der sich am existierenden Freibetrag für schwerbehinderte Menschen in Höhe von 125 Euro orientiert.
Zum anderen soll ein Freibetrag in der Grundsicherung in Höhe von 25 Prozent der individuellen Rente eingeführt werden. Dieser Freibetrag zielt auf die unterschiedlichen Bedarfe ab, die Menschen im Alter haben. So soll in jedem Fall soll garantiert sein, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, mehr haben als nur die Grundsicherung.
Vor allem Frauen profitieren
Der Vorschlag von Heil entspricht praktisch der DGB-Forderung nach Weiterführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten. Konkret heißt das: Wer lange einzahlt, bekommt seine Rente zielgenau aufgestockt. Bei der Grundrente kann dieser Zuschlag stellenweise noch höher ausfallen.
Das neue Konzept zur Grundrente sowohl für Rentenneuzugänge als auch für den Rentenbestand gelten zu lassen, begrüßt der DGB letztlich ausdrücklich. Die Maßnahmen würden sofort nach Einführung helfen und gleichzeitig Ungerechtigkeiten zwischen Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentern vermeiden. Von der Regelung würden zu 75 Prozent Frauen profitieren.
jme